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ACTA: Haftstrafen für Filesharer?

Neue Details zu geplantem Anti-Piraterie-Abkommen veröffentlicht

Im Vorfeld der für März 2009 in Marokko angesetzten nächsten Verhandlungsrunde sind neue Informationen über das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA an die Öffentlichkeit gedrungen. Bei Verabschiedung von ACTA könnten Dateitauschern in Zukunft Haftstrafen drohen.

Hollywoods Lobbyisten können einen wichtigen Erfolg für sich verbuchen. Wie der Bürgerrechtler James Boyle von Knowledge Ecology International (KEI) mitteilt, enthält der Entwurf zu ACTA einen eigenen Passus zum Schutz vor kopierwilligen Kinobesuchern. Darin heißt es: "Jeder Verhandlungspartner ist verpflichtet, im Strafrecht Vorkehrungen zu treffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die ohne Genehmigung der Inhaber von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten an einem Film [...] in einem öffentlich zugänglichen Filmtheater audiovisuelle Aufnahmen von einem Film [...] mit der Absicht anfertigen, diese öffentlich zu verbreiten."

Der kanadische Wissenschaftler und Bürgerrechtler Michael Geist ergänzt die Informationen von Boyle in seinem Blog unter Berufung auf eigene Quellen. Geist zufolge sollen die vorgesehenen strafrechtlichen Maßnahmen nicht nur in Fällen kommerzieller Patent-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen zur Anwendung kommen, sondern auch in solchen Fällen, in denen ohne Gewinnerzielungsabsicht, aber bewusst eine Verletzungshandlung begangen wird. Michael Geist: "Mit anderen Worten, Peer-to-Peer-Filesharing würde wahrscheinlich erfasst werden."

Die jetzt an die Öffentlichkeit gelangten Informationen stehen in deutlichem Widerspruch zu Verlautbarungen der EU-Kommission zum Inhalt von ACTA. Die EU-Kommission hatte Ende November 2008 schriftlich erklärt: "Bei ACTA geht es darum, kriminelle Aktivitäten im großen Stil zu bekämpfen. Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen." In Anbetracht der strikten Geheimhaltung, der die Verhandlungen zu ACTA unterliegen, lässt sich nicht überprüfen, wer denn nun Recht hat: die Bürgerrechtler oder die EU-Kommission.

Ein Versuch des Fördervereins, für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) unter Berufung auf die europäischen Bestimmungen zur Informationsfreiheit an EU-Dokumente zu gelangen, die die Verhandlungen betreffen, war im November 2008 gescheitert. Die Anfrage von Ante Wessels vom FFII wurde abgelehnt. Die Begründung aus Brüssel: "Die Freigabe dieser Dokumente würde die Position der Europäischen Union in den Verhandlungen schwächen und könnte die Beziehungen zu Dritten beeinflussen." Auch das EU-Parlament hatte nicht mehr Glück. Die EU-Kommission lehnt es bisher ab, die Parlamentarier vollumfänglich über den Stand der Verhandlungen zu ACTA zu informieren. [von Robert A. Gehring]

(ji, 05.02.2009 13:54)

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