Jugendschutz bei Computerspielen wird deutlich verschärft
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Gesetze umgehend verschärfen
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Kinder und Jugendliche wirksam vor extrem gewalthaltigen Computerspielen schützen und hat dazu zusammen mit dem als für die USK federführenden Land Nordrhein-Westfalen ein Sofortprogramm vorgelegt. Zwar werden zunächst im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert, dennoch sollen für den Bereich Computerspiel einige Gesetzesänderungen sofort umgesetzt werden, noch bevor das Hans-Bredow-Institut Ergebnisse vorlegen kann.
"Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm", erläutert Bundesfamilienministerin von der Leyen das rasche Vorgehen. Dabei setzt sie auf ein aus vier Säulen bestehendes Sofortprogramm, das über die Forderungen aus Bayern noch hinausgeht. Andereseits verzichtet von der Leyen auf Herstellungsverbote, wie sie aus Bayern gefordert werden.
- Jugendschutz bei Computerspielen wird deutlich verschärft
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Unter anderem sollen gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten werden, ohne dass diese zuvor Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durchlaufen müssen. Entsprechende Medien werden dabei mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden.
Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, soll gesenkt werden. Es reiche in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne dass Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG), heißt es von Seiten des Bundesfamilienministeriums. Damit werde ein "klares Signal für Hersteller und Händler" gesetzt, so von der Leyen. "Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar."
Zudem sollen die Indizierungskriterien der BPjM erweitert werden (§18 Abs. 1 JuSchG). Diese Kriterien sind für die Bundesprüfstelle richtungsweisend, wenn es darum geht, Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig sollen auch Spiele indiziert werden, "in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden".
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Hier mal das Dementi: IVD: Kein Pornoverleihverbot für Videotheken bei bayerischer...
lasst euch nicht aufhalten durch irgendwelche censuren leute zockt bis ihr keine lust...
Wie "kaum praktikabel"? Das besagt das neue Gesetz. Und derzeit ist es noch anders...
nun haben wir die 2 Gegenpole komplett Amis drehen bei minimalsten erotik anspielungen am...